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Wie kann ich am Programm teilnehmen?

Antragsberechtigt zur Förderung sind Schulträger, Träger der freien Jugendhilfe bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche als Träger die schulische Betreuung an Grundschulen sicherstellen.

Die Förderung erfolgt als Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundes. Sie wird für die erste Förderphase im Rahmen der Projektförderung von Modellvorhaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Für eine Förderung im Rahmen des Programms ist u. a. erforderlich, dass die Kofinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Die Antragstellung ist seit dem 16. Mai 2022 möglich. Die Frist zur Stellung eines Antrags wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Es stehen noch Kontingente zur Verfügung. Die Länderverteilung wurde aufgehoben.

Damit lohnt es sich auch weiterhin für Sie mit der Antragsbearbeitung zu beginnen oder diese weiter voranzubringen. Sie haben noch bis zum 30.06.2023 die Möglichkeit einen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie in der stärker entwickelten Region als Kofinanzierung in Ihrem Antrag Bundesmittel von bis zu 15.500 € einplanen können für das Jahr 2023. Weitere Bundesmittel für 2024 können dann nach der Bewilligung über einen Änderungsantrag bei Bedarf ebenfalls beantragt werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein einstufiges Verfahren. Mit dem Start des Antragverfahrens am 16. Mai 2022 können aktuell über das elektronische Vorsystem Z-EU-S Anträge bis zur Ausschöpfung der dafür zur Verfügung stehenden Kontingente (sogenanntes Windhundverfahren) max. bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Insgesamt ist es vorgesehen, bundesweit 150 Modellvorhaben zu fördern. Die Bewilligung erfolgt chronologisch nach Antragseingang bis zur Ausschöpfung des Gesamtkontingents.

Grundlegend erfolgt die Bewilligung geeigneter Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nach zeitlicher Reihenfolge des Antragseingangs („Windhundverfahren“), wobei die Mindestkriterien (administrativ/fachlich-inhaltlich) mit Abgabe des Antrags erfüllt werden müssen.

Auf der Webseite der ESF-Regiestelle finden Sie die Förderrichtlinie und alle weiteren relevanten Unterlagen zur Antragstellung: https://www.esf-regiestelle.de/foerderperiode-esf-plus-2021-2027/gemeinsam-fuer-qualitaet-kinder-beteiligen-im-ganztag/downloads.html

Die Antragstellung erfolgt in elektronischer Form über das dialoggesteuerte System Z-EU-S. Alle Hinweise zur Registrierung und Antragstellung in Z-EU-S finden Sie im Förderportal Z-EU-S Förderportal Z-EU-S: Online-Hilfe (foerderportal-zeus.de). Unvollständige oder nach der Frist eingehende Förderanträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Noch ein paar Hinweise zum Thema Kofinanzierung: Es müssen keine zusätzlichen Lehrerdeputate aufgebracht werden. Es können bestehende verwendet werden, wenn diese z. B. in das Programm eingebracht werden, indem bestehende Angebote qualitativ verbessert bzw. weiterentwickelt werden und dem Programmziel nützen. Der Zeitaufwand für die Erprobung bzw. Anwendung der Qualifizierungsinhalte im Rahmen bestehender Angebote kann ebenso für die Kofinanzierung eingebracht werden. Insgesamt ist zumindest die 9-tägige Qualifizierung der Lehrkraft im Rahmen des Tandems mit Deputatstunden abzudecken. Weitere Kofinanzierungsmöglichkeiten bestehen in der Einbringung von Eigenmitteln mit Geldfluss oder Personalgestellung z. B. seitens pädagogischer Fachkräfte.

Der frühestmögliche Programmbeginn nach Bewilligung (Start der Vorhaben) ist der 01. Juli 2022.

Die Umsetzung des ESF Plus-Programms des BMFSFJ erfolgt in einer Modell- und Implementierungsphase bis 31.12.2027.

Informationsveranstaltung zur Antragstellung

Um Fragen zur Förderung rund um das Antragsverfahren des neuen ESF Plus-Programms „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ zu klären, fand am 28.09.2022 eine weitere Informationsveranstaltung als Videokonferenzen statt. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die programmbeteiligten Akteurinnen und Akteure informierten über das Programm und das Antragsverfahren. Die Dokumentation in Form der Präsentationen stehen Ihnen hier rechts unter "Weiterführende Informationen" als Dowlnoad zur Verfügung.