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Aktuelle Infos zum Antragsverfahren

Icon: Klemmbrett mit Checkliste und Stift

Um am Programm teilzunehmen, können ab dem 16. Mai 2022 mit Beginn des Antragsverfahrens Anträge nach dem "Windhundverfahren" über das elektronische Vorsystem Z-EU-S bis zur Ausschöfpung eingereicht werden (max. bis zum 30.06.2023). Der frühestmögliche Förderbeginn ist somit der 01. Okt. 2022 und der späteste Förderbeginn der 01. Okt. 2023, um mit der Programmumsetzung zu beginnen.

Die Frist zur Stellung eines Antrags wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Es stehen noch Kontingente zur Verfügung. Die Länderverteilung wurde aufgehoben.

Damit lohnt es sich auch weiterhin für Sie mit der Antragsbearbeitung zu beginnen oder diese weiter voranzubringen. Sie haben noch bis zum 30.06.2023 die Möglichkeit einen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie in der stärker entwickelten Region als Kofinanzierung in Ihrem Antrag Bundesmittel von bis zu 15.500 € einplanen können für das Jahr 2023. Weitere Bundesmittel für 2024 können dann nach der Bewilligung über einen Änderungsantrag bei Bedarf ebenfalls beantragt werden.

In Kürze folgen Informationen zu den Zeiträumen der im Jahr 2023 stattfindenden Qualifizierungsrunden der Tandems oder Tridems.

Machen Sie bitte gerne von unserem Angebot Gebrauch, dass wir Sie persönlich bei der Antragstellung unterstützen. Nutzen Sie unsere Hotlines für inhaltliche, finanz- und zuwendungsrechtliche sowie technische Fragen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren stehen Ihnen unter folgendem Menüpunkt zur Verfügung: Wie kann ich am Programm teilnehmen? (https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/programm-ganztag/wie-kann-ich-am-programm-teilnehmen). Sie finden dort weitere Informationen zur Antragstellung und sowohl den Link zum Z-EU-S Förderportal als auch zur Webseite der ESF-Registelle, auf denen Ihnen alle relevanten Hinweise und Dokumente zur Antragstellung bereitstehen.