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Aktuelle Infos zum Antragsverfahrens

Icon: Klemmbrett mit Checkliste und Stift

Um am Programm teilzunehmen, können ab dem 16. Mai 2022 mit Beginn des Antragsverfahrens Anträge nach dem "Windhundverfahren" über das elektronische Vorsystem Z-EU-S bis zur Ausschöfpung eingereicht werden (max. bis zum 30.06.2023). Der frühestmögliche Förderbeginn ist somit der 01. Okt. 2022 und der späteste Förderbeginn der 01. Okt. 2023, um mit der Programmumsetzung zu beginnen.

Die Frist zur Stellung eines Antrags wurde bis zum 30.06.2023 verlängert. Es stehen aktuell bundesweit noch umfängliche Kontingente zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren stehen Ihnen unter folgendem Menüpunkt zur Verfügung: Wie kann ich am Programm teilnehmen? (https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/programm-ganztag/wie-kann-ich-am-programm-teilnehmen). Sie finden dort weitere Informationen zur Antragstellung und sowohl den Link zum Z-EU-S Förderportal als auch zur Webseite der ESF-Registelle, auf denen Ihnen alle relevanten Hinweise und Dokumente zur Antragstellung bereitstehen.